Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird – vorbehaltlich einer vorzeitigen Auflösung des derzeitigen 20. Deutschen Bundestages – voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2025 stattfinden.
Bei der Wahl kommt, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheidet, erstmals das neue Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung.
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